Umzugspauschale wird angehoben
Wer umzieht, weil ein neuer Job es
erforderlich macht, kann das steuerlich
geltend machen. Ab 1. März beträgt die
Umzugskostenpauschale für Alleinstehen-
de 964 Euro (bislang 886 Euro). Wech-
seln gleichzeitig auch der Ehe- oder
Lebenspartner und/oder Kinder den
Wohnort "in häuslicher Gemeinschaft",
können jeweils weitere 643 Euro
veranschlagt werden (bislang 590 Euro).
Die Pauschale gibt es auch, wenn sich
der Arbeitsweg beim bestehenden Job
durch den Umzug um eine Stunde oder
mehr verkürzt.
(Quelle: ARD Text)
104 Wirtschaftsnachrichten