Blankoverordnung für Schulter-Physio
Ärzte können ab 1. November eine Blan-
koverordnung für eine physiotherapeuti-
sche Behandlung im Schulterbereich aus-
geben. Dazu gehören etwa das Auskugeln
des Schultergelenkes, Schädigungen der
Rotatore-manschette, Brüche der gelenk-
bildenden Knochen oder starke Verbren-
nungen in der Schulterregion.
Neu ist, dass Physiotherapeuten über
Heilmittel, Dauer und Frequenz der Be-
handlung bestimmen. Sie übernehmen auch
die wirtschaftliche Verantwortung für
die Behandlung. Die Verordnung gilt in
Praxen der gesetzlichen Krankenversi-
cherungen.
(Quelle: ARD Text)
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