Schlagloch-Urteil: Autofahrer und Stadt
verantwortlich
Wenn ein Auto durch ein großes Schlag-
loch beschädigt wird, dann können der
Fahrer und die Kommune gleichermaßen
für den Schaden verantwortlich gemacht
werden. Das geht aus einer Entscheidung
des Landgerichts Frankfurt (Oder) her-
vor.
Ein Mann hatte seinen Wohnort auf Scha-
denersatz verklagt, nachdem er in ein
etwa 15 Zentimeter tiefes Schlagloch
gefahren war. Das Gericht entschied,
bei Regen sei das Ausmaß nicht erkenn-
bar. Das führe dazu, dass Autofahrer
ihre Fahrweise nicht entsprechend an-
passen könnten.