Corona-Regeln am Arbeitsplatz enden?
Bis zum 25. Mai gilt noch die aktuelle
Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie
schreibt vor, dass Betriebe festlegen
können, welche Basisschutzmaßnahmen sie
ergreifen, um ihre Mitarbeiter und Mit-
arbeiterinnen vor einer Ansteckung mit
Corona bei der Arbeit zu schützen.
Entscheidungen wie zum Tragen einer
Maske oder zur Bereitstellung von Tests
sollten sich auf das aktuelle regionale
Infektionsgeschehen stützen. Wird die
Verordnung nicht verlängert, ist Ar-
beiten theoretisch wieder so möglich
wie vor der Pandemie. Zuletzt wurde die
Verordnung Ende März verlängert.
(Quelle: ARD Text)