Rundfunkbeitrag ist verfassungskonform
Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen
mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bun-
desverfassungsgericht in Karlsruhe wi-
derrief am 18. Juli 2018 lediglich die
Regelung für Zweitwohnungen..
Die Richter beanstandeten, Menschen mit
zwei Wohnungen müssten den Beitrag dop-
pelt zahlen. Dafür müsse der Gesetzge-
ber bis zum 30. Juni 2020 eine Neurege-
lung finden.
Die übrige Ausgestaltung des Beitrags
von derzeit monatlich 18,36 Euro pro
Wohnung zur Finanzierung des öffent-
lich-rechtlichen Rundfunks ist demnach
verfassungskonform.
> 478 Das sollten Sie wissen