Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt
Beim Elterngeld sinkt die Einkommens-
grenze, bis zu der man die staatliche
Zuwendung bekommen kann. Paare und
Alleinerziehende, die ab dem 1. April
ein Kind bekommen, erhalten Elterngeld
nur noch, wenn sie maximal 175.000 Euro
zu versteuerndes Jahreseinkommen er-
zielen. Bisher liegt die Grenze bei
200.000 Euro.
Damit dürfte die Zahl der Empfänger
weiter sinken. Mit dem Elterngeld soll
Müttern und Vätern, die nach der Geburt
eines Kindes zu Hause bleiben oder nur
geringfügig arbeiten, fehlendes Ein-
kommen ausgeglichen werden.
(Quelle: ARD Text)