Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Ab dem 1. November 2024 können der Ge-
schlechtseintrag und der Vorname bei
Standesämtern geändert werden. Das
Selbstbestimmungsgesetz, das am 12.
April vom Bundestag beschlossen wurde,
macht dies erstmals möglich. Für die
Änderungen der Einträge reicht eine
Erklärung - ohne Gutachten, ärztliche
Bescheinigung oder richterliche
Beschlüsse.
Drei Monate vor der eigentlichen Ände-
rungserklärung beim Standeamt muss ein
Antrag gestellt werden unter der Web-
adresse www.berlin.de
(Quelle: ARD Text)
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