Barzahlungsgrenze für Immobilien
Im Kampf gegen Geldwäsche bei Immobili-
engeschäften tritt am 17. Februar eine
neue Verordnung für Berufsgruppen wie
Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprü-
fer, Steuerberater und Steuerbevoll-
mächtigte in Kraft.
Ab einem Kaufpreis von 10.000 Euro gilt
ein Barzahlungsverbot. Wurde dies um-
gangen, muss das der Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen mitge-
teilt werden. Gemeldet werden soll
auch, wenn den Nachweispflichten zu
Kontovorgängen zum Kauf nicht nachge-
kommen wird.
(Quelle: ARD Text)